Hinweise zur Rückkehr von Schülerinnen und Schülern aus Risikogebieten
Hiermit möchten wir Sie über die geltenden Regelung für die Rückkehr aus Risikogebieten informieren (Schulmail vom 08.10.2020) Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten nach Maßgabe der jeweils geltenden Coronaeinreiseverordnung (vgl. zu der ab dem 7. Oktober 2020 geltenden Fassung https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201006_coronaeinrvo_ab_07.10.2020_lesefassung.pdf) regelmäßig in Quarantäne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule […]