Elternbrief zu den Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmen
Sehr geehrte Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,
ab dem 20. März 2022 treten folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in Kraft:
1. Maskenpflicht in den Schulen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022 gilt also weiterhin die Maskenpflicht in allen Innenräumen der Schule. Danach endet diese Pflicht.
2. Fortsetzung schulischer Testungen
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
Nach den Osterferien endet das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
ich möchte euch bitten, die Masken freiwillig bis zum Beginn der Osterferien zu tragen. Das Infektionsgeschehen ist momentan recht hoch und das Tragen einer Maske bietet große Sicherheit. So können wir entspannt in die Ferien starten.
Herzlicher Gruß
Anja Rinnen