Hausordnung des Gymnasiums am Stadtpark

 (Juni 2019)

Unsere Prinzipien

Das Gymnasium am Stadtpark ist an das Schulgesetz des Landes NRW sowie an die im Jugendschutzgesetz formulierte gültige Gesetzeslage gebunden. Darüber hinaus vereinbart  die Schulgemeinde Wertvorstellungen und Regeln, die ihr tägliches Miteinander bestimmen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt bilden die Basis für unser gutes Schulklima. In unserer Schule  wird die Würde aller Beteiligten geachtet. Niemand darf körperlich angegangen werden,  Ausgrenzung und verbale Übergriffe dulden wir nicht. Alle werden gerecht und fair behandelt, die Individualität des Einzelnen wird dabei beachtet. Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Kleidung frei wählen, solange sie sich und andere damit in ihrer Beteiligung am Schulleben nicht einschränken. Wir verhalten uns solidarisch untereinander, wir unterstützen und helfen uns gegenseitig. Wir achten das Eigentum anderer und gehen sorgsam mit dem gemeinschaftlich genutzten Schuleigentum um. Auch außerhalb des Schulgeländes benehmen wir uns angemessen, da uns die Außenwirkung unseres Auftretens bewusst ist. Wir laden alle Mitglieder der Schulgemeinde ein, sich an der Gestaltung der Schule und des Schullebens aktiv zu beteiligen.

In diesem Sinne verstehen wir die Hausordnung des Gymnasiums am Stadtpark, die im gesamten Schulbereich und natürlich auch innerhalb der Kommunikation der Schulgemeinde in den digitalen Medien Gültigkeit hat.

Vor und nach dem Unterricht/Pause

An Unterrichtstagen ist das Schulgebäude ab 7.30 Uhr für die Schülerinnen und Schüler geöffnet. Bei späterem Schulbeginn halten sich alle Anwesenden leise im Schulgebäude auf.

In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler ihre Unterrichtsräume und gehen auf den Schulhof bzw. in die Pausenhalle. Der Zugang zur Cafeteria, zum Getränkeautomaten, zum Vertretungsplan und zum Oberstufenbrett (nur SII) ist möglich.   Der Aufenthalt im Fahrradkeller ist nicht erlaubt. Bei Regen und Schnee können sich die Schülerinnen und Schüler auch in den Fluren des Erdgeschosses aufhalten.

Nach Unterrichtsschluss werden alle Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen. Die Jalousien werden hochgefahren. Der Ordnungsdienst sorgt für angemessene Sauberkeit  im Klassenraum. Die Räume werden abgeschlossen.

 Umgang mit dem Schuleigentum

Alle Schulräume, Flure, das Mobiliar, die technischen Geräte und die Schulbücher sind sorgsam zu behandeln. Das Bemalen von Tischen und Wänden wird als besonders inakzeptabel empfunden und wird deshalb mit Ordnungsmaßnahmen bestraft. Schäden werden unverzüglich der Klassenleitung oder dem Hausmeister gemeldet.

Wertsachen

Geld und Wertgegenstände werden nicht in Mänteln und Jacken auf den Fluren und in den Umkleideräumen der Sportstätten aufbewahrt. Die Schule kann hier keine Haftung übernehmen.

Sicherheit

Hinweise zum „Feueralarm“ und zu einem „Alarm bei Sicherheitsgefährdung“ sind in jedem Klassenraum gut sichtbar ausgehängt und werden mit den Schülerinnen und Schülern halbjährlich anlässlich der Probealarme besprochen.

Verhalten auf dem Schulhof

Auf dem Schulhof achtet jeder darauf, dass Gefahrensituationen vermieden werden. Fußball wird daher nur mit weichen Bällen gespielt, das Werfen von Gegenständen jeglicher Art ist nicht erlaubt.

Unfälle und Gefahrensituationen werden der aufsichtführenden Lehrkraft sofort gemeldet.

Mittagspause und Freistunden

Schülerinnen und Schüler der SII können in den Pausen und Freistunden das Schulgelände unbeaufsichtigt verlassen. Den Schülerinnen und Schülern der Klassen 7 – 9 ist dies in der Mittagspause erlaubt, wenn die Erziehungsberechtigten schriftlich ihr Einverständnis dazu erklärt haben.

Nutzung von elektronischen Geräten

Klasse 5/6:      Elektronische Geräte bleiben auf dem Schulgelände zu allen Zeiten ausgeschaltet.

Klasse 7-9:     Elektronische Geräte bleiben im Schulgebäude und bei unterrichtlichen Veranstaltungen ausgeschaltet.

SII:                 Elektronische Geräte bleiben während des Unterrichts ausgeschaltet.

Elektronische Geräte dürfen im Studienraum und im Unterricht mit Erlaubnis der Lehrkraft zu schulischen Zwecken benutzt werden.

Auf dem gesamten Schulgelände sind folgende Verwendungen von elektronischen Geräten untersagt: Fotografieren (Ausnahme: schulische Aushänge), Filmen, Tonaufnahmen, Musikhören mit Lautsprechern und Kopfhörern. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung bzw. die unterrichtende Lehrkraft.

Gäste

Gäste werden bei der Schulleitung angemeldet. Die Schulleitung kann schulfremden Personen gegebenenfalls den Aufenthalt auf dem Schulgelände verbieten.